Am Donnerstag sollte in Mainz angestoßen werden. Stattdessen beschäftigt das Oktoberfest wenige Tage vor der geplanten Eröffnung das Verwaltungsgericht. Das Gericht hat am Montag, 5. Oktober, den Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Das vorgesehene Festzelt auf dem Messegelände in Hechtsheim darf damit weiterhin nicht genutzt werden. Das Oktoberfest kann in der geplanten Form nicht stattfinden.
Vom 8. bis 25. Oktober sollte die 20. Ausgabe gefeiert werden. Für ein Fest, das nach Angaben der Stadt jährlich zwischen 40.000 und 60.000 Menschen anzieht, ist das eine Nachricht mit Folgen weit über Mainz hinaus. Auch für viele Gäste aus dem Rhein-Main-Gebiet dürfte der gemeinsame Abend längst im Kalender stehen.
Der Streit dreht sich um das Festzelt und die Frage, unter welchen Voraussetzungen es genutzt werden darf. Der Veranstalter betrachtet es nach Angaben der Stadt als sogenannten fliegenden Bau. Die Stadt sieht dagegen eine dauerhaft genutzte, ortsfeste Anlage, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die schriftliche Begründung des Gerichts lag zunächst noch nicht vor.
Hinzu kommen fehlende Sicherheitsnachweise. Zwar hatte der Veranstalter am 2. Oktober Unterlagen nachgereicht. Nach Darstellung der Stadt reichten diese aber nicht aus: Am Montagnachmittag fehlten weiterhin ein Bauantrag und ein Brandschutzgutachten. Auch die Standsicherheit sei noch nicht abschließend nachgewiesen gewesen.
Die Vorgeschichte reicht Jahre zurück. Nach Angaben der Stadt war die ursprüngliche Baugenehmigung bis 2017 befristet. In den folgenden Jahren wurde die Nutzung jeweils einzeln geprüft. Gutachten und Auflagen ermöglichten damals die Veranstaltungen. Eine dauerhafte Genehmigung ersetzte das jedoch nicht. Bereits am 25. September hatte Baudezernent Ludwig Holle öffentlich erklärt, dass die Voraussetzungen für eine Nutzung des vorgesehenen Zeltes in diesem Jahr nicht gegeben seien.
Für Gäste mit Reservierungen bleibt nun vor allem die Frage, wie es mit bereits geleisteten Zahlungen weitergeht. Auf der zum Recherchezeitpunkt abrufbaren Veranstalterwebsite wurde das Oktoberfest noch regulär angekündigt. Konkrete Informationen zur Rückabwicklung waren auf der Startseite und im Newsbereich nicht zu finden. Wer gebucht hat, sollte deshalb die Mitteilungen des Veranstalters und sein E-Mail-Postfach im Blick behalten.












