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Umweltzone Frankfurt

Alle wichtigen Informationen für Autofahrer

Am 1. Oktober 2008 wurde in Frankfurt am Main Hessens erste Umweltzone eingerichtet.

Das bedeutet für alle, die nach Frankfurt wollen: Feinstaubplakettenpflicht.

Die Frankfurter Umweltzone umfasst das Innere des Autobahnrings. Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und im Norden durch die A661.

Alle Anwohner und Pendler, die ab dem 01.10.2008 in die Umweltzone fahren wollen, benötigen eine Feinstaubplakette.

Wer ohne Plakette erwischt wird, riskiert 40 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg.

Es gibt drei verschiedene Plaketten, die sich durch ihre Farbe unterscheiden.

Grüne Plakette - Ermöglicht freie Fahrt in Frankfurt.

Gelbe Plakette - Diese wurde zum 01.01.2012 ungültig!

Rote Plakette -   Diese ist seit 2010 ungültig!

Achtung: Verschärfung der Regelung ab 1. Januar 2012

Am 1. Januar 2012 trat Stufe 3 der Umweltzone in Kraft. Seit diesem Tag ist die gelbe Plakette nicht mehr gültig! In die rund 110 Quadratkilometer große Frankfurter Umweltzone dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren.

In Hessen hat Frankfurt als einzige Stadt eine Umweltzone. In Deutschland gibt es Umweltzonen in rund 50 Städten. 2012 wurde das gesamte Ruhrgebiet zu einer einzigen Umweltzone.

Umweltplakette erwerben

Die Plaketten gelten in allen deutschen Umweltzonen. Auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine Plakette.

Die Plaketten gelten in allen deutschen Umweltzonen. Auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine Plakette.

Die Umweltplakette kostet in der Regel 5 Euro. Sie gibt es bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen (z.B. DEKRA, TÜV), den KFZ-Zulassungsstellen und den KFZ-Werkstätten.

Welche Plakette gilt für welches Fahrzeug?

Dies hängt von der jeweiligen Abgasnorm ab: Alles ab Euro 4 bekommt die Grüne. Mit Euro drei gibt's die gelbe Plakette und mit Euro 2 die rote.

Wer Euro 1 oder weniger hat, für den ist die Stadt ab 1. Oktober 2008 Sperrbezirk.
Wer Euro 2 oder weniger hat, für den ist die Stadt ab 1. Januar 2010 Sperrbezirk.
Wer Euro 3 oder weniger hat, für den ist die Stadt ab 1. Januar 2012 Sperrbezirk.

Über den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein läßt sich überprüfen, welche Plakette für welches Auto.

Im Internet finden sich diverse Dienste, die das Ermitteln der Feinstaubplakette zum Kinderspiel machen. Beispielsweise unter www.kues.de


Ausnahmen von der Regel

Folgende Fahrzeuge können immer in die Umweltzone einfahren:

·  Krankenwagen, Notarztwagen

·  Fahrzeuge mit Sonderrechte nach § 35 StVO (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Straßenreinigung)

·  Kraftfahrzeuge von und für Menschen mit Behinderungen (aG, H, Bl)

·  Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen

·  zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

·  mobile Maschinen und Geräte und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Weitere Informationen erhaltet Ihr unter www.umweltzone.frankfurt.de

oder über das Umwelttelefon der Stadt Frankfurt (069) 212 39100

Infos zu allen Umweltzonen in Deutschland findet Ihr unter www.umwelt-plakette.de

Wichtige Infos rund um Verkehr in Frankfurt findet Ihr HIER

Mehr über Frankfurt als nationales und internationales Verkehrszentrum findet Ihr HIER