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Einschränkungen im Bildungs- und Betreuungsangebot der Stadt

17.03.2020 | 06:46 Uhr | Service
Einschränkungen im Bildungs- und Betreuungsangebot der Stadt

Wie allgemein bekannt sein dürfte, haben seit heute in ganz Hessen Schulen und Kitas geschlossen. Aber auch in anderen Einrichtungen der Stadt kommt es zu drastischen Einschränkungen. Die Stadt Frankfurt hat nun eine Übersicht der aktuellen Änderungen (Stand: Montag, 16.03.2020) herausgegeben. Diese sind allerdings nicht als final zu betrachten, da sie aufgrund der sehr dynamischen Situation der jeweiligen Lage andäquat angepasst werden. 

Kindertagesstätten und Kindertagespflege 

Das Land Hessen hat angeordnet, dass ab Montag, 16. März, bis zum Ende der Osterferien am 17. April keine Kinderbetreuung in Krippen, Kindergärten und Horten mehr stattfindet. Dies gilt für alle Träger und auch für die Betreuung in den Tagesfamilien (Kindertagespflege). Ausgenommen sind nur Kinder, bei denen beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in folgenden Bereichen tätig sind: 

• Gesundheitsbereich, medizinischer und pflegerischer Bereich

• Rettungsdienste, Katastrophenschutz und Feuerwehr

• Polizei und Vollzugsbereich, einschließlich Justizvollzug und vergleichbare Bereiche

• Kritische Infrastruktur (Energie, Wasser, Abwasser, IT und Telekommunikation) 

Eine Liste der relevanten Berufe findet Ihr unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen

Alle Eltern, die zu den genannten Berufsgruppen gehören, werden schon jetzt gebeten, einen Nachweis über ihre Berufstätigkeit in die Kitas und Kinderzentren mitzubringen. Sie erhalten schnellstmöglich gesonderte Informationen, in welchen Einrichtungen Ihr Kind in den nächsten Tagen betreut wird. Bis dahin sind diese gebeten, ihr Kind in die Einrichtung zu bringen, in der es bisher betreut worden ist. 

Nicht betreut werden kann ein Kind, wenn es 

• krank ist

• Kontakt zu infizierten Personen hat

• sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat. 

Kinder, die aus einem vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikogebiet zurückkehren, müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten, bevor sie wieder betreut werden können. Eine Übersicht über die Risikogebiete findet Ihr unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Zum Schutz älterer Menschen gilt die Empfehlung, auf eine Betreuung der Kinder durch die Großeltern zu verzichten.

Weitere Informationen gibt es in der Einrichtung oder auf den Webseiten und Facebook-Seiten des jeweiligen Trägers der Kita.

Schulen und erweiterte schulische Betreuung 

Das Hessische Kultusministerium hat angeordnet, dass ab Montag, 26. März, an allen Schulen bis zum Ende der Osterferien am 17. April kein regulärer Unterricht mehr stattfindet. Am Montag können Schüler sowie Lehrkräfte ihre persönlichen Dinge und Lernmaterialien aus der Schule holen, ab Dienstag findet nur noch eine Notfallbetreuung in kleinen Gruppen statt. 

Die schriftlichen Abiturprüfungen sollen stattfinden. Darüber hinaus werden mehrere Nachschreibtermine angeboten, so dass alle Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihren Abschluss im laufenden Schuljahr 2019/2020 erreichen können. Weitere Informationen zur Durchführung des Abiturs sind demnächst zu erwarten. 

Alle Exkursionen, Schüleraustausche, Klassenfahrten, die bis zum Ende des Schuljahrs 2019/2020 stattfinden sollten, werden abgesagt. Das umfasst alle Schulfahrten und außerschulische Veranstaltungen, unabhängig davon, ob der Zielort als Risikogebiet eingestuft ist. Das Land Hessen übernimmt die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. 

Herkunftssprachlicher Unterricht in Samstagsschulen, die am Wochenende Räume der Schulen nutzen, findet ebenfalls bis zum 17. April nicht statt. Dasselbe gilt für Sport- und andere Vereine, die für ihre Angebote auf Räume in den Schulen zurückgreifen. 

Das Hessische Kultusministeriums hält auf seinem Internetauftritt weitere Informationen bereit. Für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 richten die Schulen eine Betreuung ein, wenn beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in folgenden Bereichen tätig sind: 

• Gesundheitsbereich, medizinischer und pflegerischer Bereich

• Rettungsdienste, Katastrophenschutz und Feuerwehr

• Polizei und Vollzugsbereich, einschließlich Justizvollzug und vergleichbare Bereiche

• Kritische Infrastruktur (Energie, Wasser, Abwasser, IT und Telekommunikation) 

Eine Liste der relevanten Berufe findet Ihr unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-schulen

Nicht betreut werden kann ein Kind, wenn es 

• krank ist

• Kontakt zu infizierten Personen hat

• sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat. 

Schüler, die aus einem vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikogebiet zurückkehren, müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten, bevor sie wieder betreut werden können. 

Stadtbücherei 

Ab Montag, 16. März, schließt die Stadtbücherei ihre Öffentlichen Bibliotheken für den Publikumsverkehr. Die Fahrbibliothek stellt ihren Betrieb ein. Alle Veranstaltungen werden ausgesetzt. Diese präventive Maßnahme ist zunächst bis zum 19. April geplant. Die Schulbibliotheken verfahren entsprechend den Entscheidungen der jeweiligen Schulen, sie bleiben ebenfalls bis zum 19. April geschlossen. 

Ausgeliehene Medien werden automatisch verlängert. Mahngebühren werden ausgesetzt. Vorbestellungen bleiben bestehen. An den Rückgabeautomaten an der Zentralbibliothek und in Sachsenhausen können Medien zurückgegeben werden. Die Digitalen Services der Stadtbücherei von der Onleihe bis zum PressReader stehen weiterhin zur Verfügung. 

stadtRAUMfrankfurt 

Ab Montag, 16. März, schließt der stadtRAUMfrankfurt seine öffentlichen Räume für das Publikum. Veranstaltungen im stadtRAUMfrankfurt sind bis einschließlich 10. April abgesagt. Auch die AmkA-Info bleibt bis dahin geschlossen, ist jedoch weiterhin telefonisch erreichbar. Das AmkA nimmt mit Vereinen und Gruppen, die Räume gebucht haben, direkten Kontakt auf. Termine für Einzelberatungen sind weiterhin möglich. 

Herkunftssprachlicher Unterricht in Samstagsschulen, die am Wochenende Räume in dem Gebäude nutzen, findet ebenfalls bis zum 17. April nicht statt. Dasselbe gilt für Sport- und andere Vereine. 

Volkshochschule 

Alle Veranstaltungen und Kurse in der Volkshochschule werden bis einschließlich 10. April abgesagt oder ausgesetzt. Dies gilt auch für die Integrations- und Deutschkurse. Die Kurse werden nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Sollte dies nicht möglich sein, wird die VHS eine andere kulante Regelung für die Betroffenen anbieten. Die Volkshochschule wird ihre Teilnehmer über die weiteren Einzelheiten ab Montag, 16. März, direkt informieren. 

Darüber hinaus finden keine persönlichen Beratungen statt und der Kundenservice in der VHS Sonnemannstraße, im VHS-Zentrum Nord (Nordwestzentrum) und im VHS-Zentrum West (BiKuz) bleiben bis einschließlich 10. April geschlossen.

Musikschule 

Die Musikschule Frankfurt wird bis auf weiteres keine Veranstaltungen, wie offene Vorspiele, Fachgruppenkonzerte, Regionalkonzerte, Kinderkonzerte und Tage der offenen Tür durchführen. Der Unterrichtsbetrieb wird analog zu den Schulen ab dem 16. März ebenfalls bis vorerst 17. April eingestellt. Auch die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geschlossen. 

Kinderbüro 

Das Frankfurter Kinderbüro wird bis auf weiteres keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen. Dies betrifft auch das Familien-Info-Cafe, das dienstags von 14 bis 17 Uhr in den Räumen des Kinderbüros stattfindet und ebenfalls bis auf weiteres geschlossen ist. Die telefonische Clearingberatung findet im gewohnten Umfang statt.

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