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Bundesnotbremse – Regelungen für Zoo, Palmengarten, Parks und Goetheturm

27.04.2021 | 16:38 Uhr | Service
Bundesnotbremse – Regelungen für Zoo, Palmengarten, Parks und Goetheturm

In Frankfurt musste vor einigen Tagen die „Bundesnotbremse“ gezogen werden. Damit gelten auch für den Freizeitbereich einige verschärfte Regelungen. So bleibt es leider dabei, dass Museen, Kinos und Theater geschlossen bleiben müssen. Zoo und Palmengarten dürfen zumindest die Außenbereiche geöffnet halten. Hier gelten allerdings verschärfte Regeln:

Palmengarten

Seit Freitag, 23. April, müssen Besucherinnen und Besucher an den Kassen einen negativen Corona-Test einer offiziellen Teststation vorweisen, um Zugang in den Palmengarten zu erhalten. Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Davon ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Test ist auch dann verpflichtend, wenn eine vorherige Corona-Infektion vorlag oder ein Impfschutz besteht.

Besuchen kann man den Palmengarten während zweier verbindlicher Zeitfenster: Zwischen 9 und 14 Uhr sowie zwischen 14.30 und 19 Uhr. Pro Zeitfenster sind 1000 Besucher zugelassen. Termine erhalten Besucherinnen und Besucher vorerst nur beim Einlass an der Kasse, Voranmeldungen sind derzeit nicht möglich. Vor Eintritt in den Palmengarten ist ein Formular zur Kontaktnachverfolgung auszufüllen. Dieses kann zuvor unter http://www.palmengarten.de heruntergeladen und ausgedruckt werden, es liegt jedoch auch an den Kassen bereit. Der Einlass in den Palmengarten erfolgt ausschließlich über den Eingang Palmengartenstraße. Die Schauhäuser bleiben geschlossen. Im Garten gelten das Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder FFP2-Maske) sowie die Wahrung der Abstandsregeln.

Zoo

Auch im Zoo sind einige Regeln zu beachten. Auch hier gilt die Testpflicht. Zudem ist, damit Sicherheitsabstände eingehalten werden können, auch hier die Anzahl der Gäste pro Tag begrenzt und auf zwei Zeitfenster verteilt: 9 bis 14 Uhr und 14.30 bis 19 Uhr. Von 14 bis 14.30 Uhr ist der Zoo geschlossen. Eintrittskarten sind ausschließlich im Online-Ticket-Shop des Zoos erhältlich. Es gelten dieselben Abstands-, Hygiene- und Kontaktregeln wie in allen anderen öffentlichen Bereichen. Auf dem gesamten Zoogelände – sowohl im Freien als auch in allen Innenräumen – besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, einer FFP-2- oder einer KN95-Maske für Personen ab sechs Jahren. Da es größere Menschenansammlungen im Zoo zu vermeiden gilt, finden bis auf Weiteres keine Schaufütterungen statt. Achtung: Alle Tierhäuser sind aktuell geschlossen.

Goetheturm und Stadtwaldhaus

Aufgrund der neuen Regeln durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes bleibt auch der Goetheturm vorerst geschlossen. Dieser war zuletzt nur an den Wochenenden geöffnet, da ein Security-Dienst vor Ort sein musste, um die Besucherströme zu regulieren. Jetzt ist der Turm erst einmal wieder komplett gesperrt. Ebenso verhält es sich mit dem Außenbereich der Fasanerie. Eine Wiederöffnung beider Einrichtungen ist abhängig von der Inzidenz. Der Waldladen bleibt als Lebensmittelhandel geöffnet, das Stadtwaldhaus bleibt geschlossen.

Museen

Die Museen der Stadt Frankfurt und das Institut für Stadtgeschichte bleiben leider bis auf Weiteres geschlossen. Bei einem nennenswerten und konstanten Rückgang der Inzidenzzahlen unter 100 werden die Institutionen wieder geöffnet. Hierüber wird die Stadt Frankfurt informieren, sobald eine Aussicht auf Wiederöffnung der Museen besteht. Ausgenommen von der Schließung sind der Lesesaal und die Sammlungen des Instituts für Stadtgeschichte, die nach Voranmeldung weiterhin zugänglich sind. Auch im Museum Angewandte Kunst kann die Bibliothek nach Voranmeldung und Terminbestätigung für die Besucherinnen und Besucher öffnen.

Öffentliche Grünanlagen

Beim Besuch aller öffentlichen Grünanlagen ist durch die sogenannte Bundes-Notbremse zu beachten, dass ab einer bestimmten Inzidenz private Treffen im öffentlichen Raum auf einen Haushalt plus einer weiteren Person beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Zudem gilt die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr natürlich auch für die Grünanlagen.

Unabhängig von den neuen Regeln gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Alleenrings. Alkoholverbot besteht in folgenden Grünanlagen: Grüneburgpark, Günthersburgpark, Wallanlagen, Mainufer beidseitig zwischen Friedensbrücke und Osthafenbrücke einschließlich Hafenpark, Bruno-Asch-Anlage, Bereich des Goetheturms und Kurfürstenplatz. Diese Regelungen gelten auch im Botanischen Garten.

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