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Freibäder, Kitas, Sport – Hessen beschließt neue Corona-Lockerungen

10.06.2020 | 10:44 Uhr | Service
Freibäder, Kitas, Sport – Hessen beschließt neue Corona-Lockerungen

Gestern wurde es schon gemunkelt, jetzt ist es offiziell: Nach anderen Bundesländern macht nun auch die hessische Landesregierung den Weg frei für weitere Lockerungen – in der Hoffnung, dass die Menschen verantwortungsvoll mit diesen Freiheiten umgehen und bei allen Lockerungen trotzdem die nötige Vorsicht walten lassen. Denn auch, wenn die Infektionszahlen erfreulich niedrig sind, ist die Pandemie eben noch nicht vorbei. Deshalb, so Ministerpräsident Volker Bouffier, sei es auch weiterhin nötig, Lockerungen Schritt für Schritt durchzuführen und nicht alles auf einmal wieder zu öffnen. 

Das sind die neuen Lockerungen im Einzelnen: 

Kontaktbeschränkungen: Ab 11. Juni dürfen sich nicht mehr nur Personen aus zwei Haushalten treffen, sondern bis zu 10 Personen egal aus wieviel Haushalten. 

Schwimmbäder, Badeseen, Saunen: Diese können ab Montag, 15. Juni, wieder öffnen. Dafür wurde ein Hygienekonzept ausgearbeitet. Die endgültige Entscheidung zur Öffnung liegt bei den Betreibern. Es kann also sein, dass bestimmte Schwimm- und Freibäder, Saunen oder Badeseen bereits kommende Woche wieder öffnen, es kann aber auch sein, dass andere noch etwas Zeit brauchen, um die Hygienevorgaben umzusetzen. 

Grundschulen: Ab dem 22. Juni werden die Grundschulen für alle Kinder wieder geöffnet. Das Abstandsgebot wird dort aufgehoben. Umso wichtiger ist es dann natürlich, dass die anderen Regeln konsequent eingehalten werden. 

KITAS: Ab dem 6. Juli sind Kitas wieder für alle Kinder geöffnet. Damit läuft dann auch die Notbetreuung aus. Wenn möglich sollen die Kitas zu diesem Zeitpunkt zum Normalbetrieb zurückkehren. 

Amateursport: Auch hier ist Kontaktsport wieder möglich (mit bis zu 10 Personen). Da können dann auch wieder Wettkämpfe durchgeführt werden. 

Mund- und Nasenschutz-Pflicht: Diese bleibt bestehen. In Flughäfen und Bahnhöfen wird diese nun auch auf den gesamten Innenbereich von Bahnhöfen und Terminals ausgeweitet. 

Religiöse Veranstaltungen: Hier gilt ab sofort, dass Anwesenheitslisten geführt werden müssen, was bislang freiwillig war. Auch andere Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Vorfälle wie den Infektionsausbruch durch einen Gottesdienst in einer baptistischen Gemeinde in Frankfurt verhindert werden können.

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