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Gaststätten-Lockerung auch für Kulturbetriebe möglich?

30.05.2020 | 16:38 Uhr | Kultur

Seit einigen Tagen gibt es neue Lockerungen für die Gastronomie. Der Wegfall der 5qm-Regel reicht natürlich noch nicht aus. Für viele kleinere Betriebe ist die Situation noch immer alles andere als ideal. Aber es war auf jeden Fall ein wichtiger, aber nicht zu risikoreicher Schritt in Richtung (neuer) Normalität. Und da stellt sich nun die Frage: Kann der für die Gastronomie beschrittene Weg auch auf andere Bereiche übertragen werden? Dies zu überlegen, dafür setzt sich die Kulturdezernentin der Stadt Frankfurt am Main, Ina Hartwig, ein. Sie hat die maßvolle Lockerung der pandemiebezogenen Beschränkungen für das Gaststättengewerbe begrüßt, fordert die hessische Landesregierung aber dazu auf, eine Übertragung der Lockerung auch auf Kulturbetriebe zu prüfen.

Hartwig verwies bei ihrer Forderung auf die neue Regelung in Österreich, das für Kulturveranstaltungen drinnen wie draußen nun die Maßgabe „Entweder ein Meter Abstand oder ein Sitzplatz frei“, letzteres mit Maskenpflicht, vorsehe. „Der hessische Sonderweg mit einer Beschränkung auf eine Person pro fünf Quadratmeter erschwert vielen Kultureinrichtungen die Wiederaufnahme selbst eines eingeschränkten Notbetriebs erheblich. Kleine Theater etwa können unter solchen Bedingungen überhaupt nicht öffnen. Denn mit maximal acht oder zwölf Zuschauern lässt sich kein Theaterbetrieb sinnvoll finanzieren oder verantwortungsvoll bezuschussen. Es wäre deshalb wünschenswert, dass die Landesregierung die Übertragung dessen, was nun für Gaststätten möglich ist, auch auf Kulturbetriebe prüft“, sagte die Kulturdezernentin. 

Gerade für kleine Häuser wie das Theater Alte Brücke in Sachsenhausen, das Kult-Theater Die Schmiere oder das Stalburg Theater im Nordend, aber auch für die Programmkinos unserer Stadt ist eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs unter den derzeit geltenden Regelungen nicht vorstellbar. Und mit jeder Woche, die vergeht, ist die Existenz von derzeit geschlossenen Kulturstätten mehr und mehr gefährdet. Natürlich darf es keine Öffnung um jeden Preis geben. Aber wenn unsere vielseitige Kulturlandschaft auch weiterhin Bestand haben soll, muss es neue, flexible Konzepte geben. 

Da Hartwig auf den Weg verwiesen hat, den Österreich geht, ist hier natürlich ein Blick auf das dort geltende Konzept nötig: Unter der Voraussetzung, dass es sich um fest zugeteilte Plätze handelt, in der Regel Sitzplätze, sind in Österreich ab 29. Mai Kulturveranstaltungen mit 100 Zuschauern erlaubt, ab 1. Juli mit 250 Zuschauern, ab 1. August mit bis zu 500 oder 1000 Zuschauern, eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörden vorausgesetzt. Open-Air-Veranstaltungen können ab Juli bereits für 500 Zuschauer angesetzt werden, ab 1. August für 750, mit Sondergenehmigung für 1250 Zuschauer. 

„Ich würde mir wünschen, dass die Landesregierung in Hessen eine Übertragung solcher Modelle prüft, um den Kulturschaffenden zumindest etwas mehr Handlungsspielraum in dieser Situation zu geben", sagte Hartwig. Besonders Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel sollten eine Lockerung der Abstand- und Hygieneregeln erfahren, für diese gelten aktuell noch dieselben Regelungen wie für geschlossene Räume. „Das wäre besonders für Festivals wichtig, die keine Eintrittskarten verkaufen, weshalb sie derzeit keinen Anspruch auf die Ausfallzahlungen des Landes haben. Eine Lockerung der Regelungen würde das Arbeiten erleichtern“, erklärte die Kulturdezernentin.

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