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Harter Lockdown: Das gilt ab Mittwoch in Hessen

13.12.2020 | 16:08 Uhr | Service
Harter Lockdown: Das gilt ab Mittwoch in Hessen

Nun ist es also soweit: der Lockdown-Light hat als Wellenbrecher nicht funktioniert und die Infektionszahlen schnellen seit tagen wieder in die Höhe. Daher kommt es ab Mittwoch, 16.12.2020, zu einem harten Lockdown, der dann auch den Einzelhandel betrifft, der bislang geöffnet bleiben durfte. Insgesamt gilt: Das öffentliche Leben soll so weit wie möglich heruntergefahren werden. Und damit das auch den gewünschten Effekt hat, sind wir ALLE gefragt! Auch wenn es uns nicht passt, auch wenn es uns ärgert und frustriert, auch wenn mancher noch immer nicht an die Gefährlichkeit des Virus glauben mag – jetzt ist die Zeit gekommen, um echte Solidarität zu zeigen. Nur dann können wir verhindern, dass Gastronomie, Handel und Kultur auf lange Sicht geschlossen bleiben. 

„Hessen bleibt besonnen und zuversichtlich“, sagt Ministerpräsident Bouffier in seiner Regierungserklärung zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie. Er erläuterte in einer Pressekonferenz, welche Einschränkungen ab Mittwoch – und auch über Weihnachten und Silvester . bis vorerst 10. Januar gelten werden. 

Kontaktbeschränkungen 

Es gilt weiter: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt, wobei sich maximal fünf Erwachsene und beliebig viele Kinder unter 14 Jahren treffen dürfen. 

Einzelhandel 

Der Einzelhandel muss ab Mittwoch schließen. Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf. Dies umfasst Lebensmittelgeschäfte und Wochenmärkte, Drogerien und Sanitätshäuser, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Postfilialen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungshändler, Tierbedarf- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Alle anderen Geschäfte – damit auch Baumärkte und Möbelhäuser – müssen schließen. 

Körpernahe Dienstleistungen 

Geschlossen werden ab Mittwoch auch Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie Fußpflege bleiben aber weiterhin erlaubt. 

Schulen und Kitas 

Von Mittwoch, 16.12., bis Freitag, 18.12.2020, wird die Präsenzpflicht an den Schulen in Hessen aufgehoben. Kinder sollen wenn möglich zuhause bleiben. Ist dies nicht möglich – etwa weil beide Eltern berufstätig sind und eine andere Betreuung nicht organisiert werden kann, können die Kinder auch bis zu den Weihnachtsferien zur Schule gehen. Das gilt auch für die Kindertagesstätten. Hier gilt eine Notbetreuung für Kinder, die nicht zuhause bleiben können. 

Arbeit 

Bund und Länder bitten Arbeitgeber, Betriebsstätten möglichst vom 16. Dezember bis 10. Januar zu schließen. Dies soll entweder durch Betriebsferien oder die möglichst komplette Umstellung auf Homeoffice gewährleistet werden. 

Weihnachten 

Die Kontaktbeschränkungen werden vom 24. bis 26. Dezember ein wenig aufgelockert. Neben dem eigenen Hausstand dürfen sich vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis wie Geschwister oder Eltern, andere enge Verwandte und Lebenspartner treffen. Kinder unter 14 Jahren werden auch hier nicht mitgezählt. 

Bouffier appellierte dabei an alle Menschen in Hessen, sich auch an den Feiertagen nur auf die nötigsten Kontakte zu beschränken. Da es natürlich keine "Polizeikontrollen unter dem Weihnachtsbaum" geben werde, setze er auf Eigenverantwortung. Diese wird hoffentlich eingehalten – ansonsten gibt es Anfang Januar wieder ein erhöhtes Infektionsgeschehen und die Wahrscheinlichkeit, dass es ab dem 10.01. zu Lockerungen kommen wird, wäre dann noch geringer, als sie es jetzt schon ist. So schmerzhaft diese Einschränkungen auch sind, so müssen wir einsehen, dass kein Weg an ihnen vorbeiführt. 

Silvester 

An Silvester gilt wieder die strengere Beschränkung auf fünf Personen aus maximal zwei Hausständen. Ganz wichtig: Feiern und Versammlungen in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt. Außerdem ist der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. 

Alkoholverbot 

Das Trinken von alkoholischen Getränken ist nicht mehr nur an zentralen Plätzen, sondern im gesamten öffentlichen Raum ab Mittwoch untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Gottesdienste 

Gottesdienste sollen unter strengen Auflagen erlaubt sein. Dafür wird sich die Landesregierung Anfang der Woche mit den Kirchen in Hessen beraten. Es sollen Lösungen erarbeitet werden, wie Gottesdienste in der Weihnachtszeit – und besonders an Heiligabend – abgehalten werden können. 

Alten- und Pflegeheime 

Besonders schlimm wütet das Virus auch in Hessen in Alten- und Pflegeheimen. Dem soll unter anderem mit vermehrten Tests entgegen gewirkt werden. Für Besucher in Regionen, die aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz zu den sogenannten Hotspots gehören, soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests verbindlich werden. Generell verboten werden sollen Besuche aber nicht. 

Reisen

Bund und Länder raten den Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland abzusagen. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich digital anmelden und 10 Tage in Quarantäne gehen. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden. 

Finanzielle Hilfen 

Die finanzielle Hilfe für Unternehmen wird vom Bund ausgeweitet. Bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, wird der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht, wobei betriebliche Fixkosten erstattungsfähig sind. Weitere Hilfen, etwa für den Einzelhandel und für die von der Schließung betroffenen Unternehmen , werden zeitnah erörtert. 

Noch offene Details sollen bei der nächsten Tagung des hessischen Corona-Kabinetts am Montag geklärt werden. Wie es nach dem 10. Januar weitergeht, soll im neuen Jahr am 05. Januar beraten werden. Wir hoffen darauf, dass dieser harte Lockdown bessere Wirkung zeigt und wir uns vielleicht sogar schon am 11.01.2021 über erste Lockerungen freuen dürfen.

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