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Hessen zieht die Notbremse – Lockdown-Vollbremsung an Ostern - Update 2

27.03.2021 | 08:47 Uhr | Service
Hessen zieht die Notbremse – Lockdown-Vollbremsung an Ostern - Update 2

Update 2 (26.03.): Die Bitte an die Kirchengemeinden, an Ostern nur digitale Gottesdienste anzubieten, wurde inzwischen auch wieder zurückgenommen. Präsenzgottesdienste sollen gemäß den Auflagen, die schon zu Weihnachten galten, stattfinden dürfen. Das bedeutet: Es wird eine reduzierte Anzahl verfügbarer Plätze und die Notwendigkeit einer Voranmeldung geben. Bitte informiert Euch dazu bei Eurer Gemeinde.

Update (24.03., 12:30 Uhr): Die geplanten Oster-"Ruhetage" sind schon wieder vom Tisch. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eben bekannt gegeben. Wie sich das auf die Beschlüsse in Hessen auswirkt, wird sich in Kürze zeigen. Wir werden dann diesen Artikel natürlich dementsprechend aktualisieren.

Ursprünglicher Artikel: Es war ein kurzes Vergnügen. Nur wenige Tage hatten der Einzelhandel und die Museen in Frankfurt für das Publikum geöffnet. Da die landesweite Inzidenz seit mehreren Tagen schon über 100 liegt, muss jetzt die Notbremse gezogen werden - zumindest ein bisschen. Das bedeutet: Alle gerade wieder geöffneten Innenräume von Freizeit- und Kultureinrichtungen (sprich: die meisten Museen) werden wieder geschlossen und der Einzelhandel muss erneut von „Click & Meet“ auf „Click & Collect“ umstellen. Weitere Lockerungen wie etwa die Öffnung der Außengastronomie sind erneut in weite Ferne gerückt. Immerhin: Zoo, Palmengarten oder auch der Hessenpark dürfen geöffnet bleiben. Über die Osterfeiertage soll die Bremse dann noch schärfer angezogen werden.

Nach den langen Verhandlungen von Bund und Ländern am Montag hat auch das hessische Corona-Kabinett getagt, um die neuen Beschlüsse für Hessen zu beraten. Diese hat Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Somit ist klar: Auch in Hessen gilt über Ostern der verschärfte Lockdown. An den sogenannten „Ruhetagen“ soll das öffentliche Leben komplett heruntergefahren werden, alles getreu dem Motto: #WirBleibenZuhause. Nur am Karsamstag sollen Lebensmittelgeschäfte öffnen dürfen. Doch es gibt noch sehr viele offene Fragen, die erst in den kommenden Tagen geklärt werden sollen. Bleibt der Lebensmittelhandel tatsächlich am Gründonnerstag geschlossen? Was bedeuten die „Ruhetage“ für Arbeitnehmer? Haben sie automatisch frei oder müssen sie sich einen Tag Urlaub nehmen? Klarheit sieht irgendwie anders aus.

Fakt ist dagegen, dass Impf- und Testzentren an allen Ruhe- und Feiertagen weiterhin geöffnet bleiben. Und auch Tankstellen blieben in Betrieb. Wenn sich die offenen Fragen rund um die „Ruhetage“ in den kommenden Tagen klären sollten, werden wir Euch hier natürlich darüber auf dem Laufenden halten.

Und das sind die für Hessen geltenden Maßnahmen im Einzelnen:

Bestehende Verordnungen werden von Montag, 29.3.21, bis zum 18. April verlängert.

Es wird keine weiteren Öffnungsschritte geben.

Die Notbremse wird landesweit einheitlich per Verordnung umgesetzt.

Es gilt die bisherige Kontaktregel, das heißt es dürfen 2 Hausstände bis maximal 5 Personen über 14 Jahre zusammenkommen.

Click&Meet wird auf Click&Collect zurückgeführt.

Zoos, botanische Gärten und Museen unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Geschlossene Räume können für den Publikumsverkehr nicht öffnen.

Sport für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel in Gruppen bleibt möglich.

Der Individualsport ist entsprechend der Kontaktregel möglich (innen und außen).

Buchläden, Gartenmärkte und Körpernahe Dienstleistungen bleiben inzidenzunabhängig offen.

Im Rahmen des Hessischen Eskalationsstufenkonzepts können Kreise bei steigenden Inzidenzen auf ihre Lage vor Ort reagieren. Möglich sind dann bspw.:

    Nächtliche Ausgangssperren von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr.

    Schulschließungen können, wie bisher, nur mit Zustimmung des Landes erfolgen, d.h. in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt.

    Dringende Empfehlung an Kita-Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen.

Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen werden auf 2 Personen pro Tag erweitert, dies gilt ab dem 1.4.21.

Es soll in Hessen modellhaft erprobt werden, wie sich eine teilweise Öffnung des öffentlichen Lebens in bspw. Städten/Regionen mit niedrigen Inzidenzen in Verbindung mit einem Testregime auf die Infektionszahlen auswirkt. Konkret könnten getestete Bürgerinnen und Bürger dann bspw. ins Theater, zum Einkaufen gehen u.v.m.

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