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Impfstart in Hessen - Das müsst Ihr jetzt wissen

22.12.2020 | 11:25 Uhr | Service
Impfstart in Hessen - Das müsst Ihr jetzt wissen

Nun ist es also offiziell: Mit dem Impfstoff der deutschen Firma Biontech wurde am Montag, 21.12., auch in Deutschland der erste Impfstoff gegen das Corona-Virus zugelassen. Mit dem Impfen wird in Hessen am Sonntag, 27.12.2020 begonnen. In einer Pressekonferenz haben Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth weitere Details zum Impfstart in Hessen bekanntgegeben. Wichtigste Info dabei ist, dass die 28 Impfzentren, die allesamt betriebsbereit sind, im ersten Schritt noch nicht genutzt werden. Diese werden erst ab Phase 3, wenn perspektivisch genügend Impfstoff zur Verfügung steht, tatsächlich in Betrieb genommen.

Am Sonntag startet erst einmal Phase 1. Dafür stehen 10.000 Impfdosen zur Verfügung, von denen die Hälfte umgehend verimpft werden soll. Dafür kommen mobile Impfteams aus den Impfzentren in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Alten- und Pflegeheime. In Frankfurt etwa werden am Starttag 300 Dosen dafür zur Verfügung stehen. Weitere 150 Dosen gibt es für die Uni-Klinik, eine der sieben hessischen Schwerpunktkliniken, deren Personal auch ab Sonntag geimpft werden wird.

In den Tagen darauf werden für Hessen zusammen knapp 100.000 weitere Dosen zur Verfügung stehen. Auch hier wird erst einmal nur die Hälfte verimpft, damit auf jeden Fall genügend Dosen für die zweite Impfung, die für den vollständigen Schutz notwendig ist, vorhanden sind.

In Phase 2 sollen dann sechs regionale Impfzentren geöffnet werden: Das werden die Impfzentren in Frankfurt, Kassel, Gießen, Fulda, Wiesbaden und Darmstadt sein. Diese Phase startet, sobald stetig genügend Impfstoff zur Verfügung steht und sobald in Alten- und Pflegeheimen, sowie in den Kliniken weiträumig geimpft wurde. Innenminister Beuth rechnet damit, dass diese Phase Mitte/Ende Januar starten könnte. Phase 3, in der dann alle 28 Impfzentren zum Einsatz kommen, könnte - sofern noch weitere Impfstoffe zugelassen werden - einige Wochen später starten. Wenn alle 28 Impfzentren unter Volllast betrieben werden, können dann täglich etwa 30.000 Corona-Schutzimpfungen in Hessen erfolgen. Doch wie bereits erwähnt: Dieses Ziel ist perspektivisch erst erreichbar, sobald ein Zufluss entsprechender Mengen an Vakzinen stetig und planbar sichergestellt ist.

Kurz gefasst: Es wird noch etwas dauern, bis genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Die ersten Dosen gehen zunächst an die Menschen, die den Impfstoff besonders dringend brauchen. Sobald absehbar ist, dass die Impfzentren öffnen, können Bürgerinnen und Bürger, die laut Impfverordnung des Bundes in die höchste Priorität fallen (§ 2 ImpfVO), ihren persönlichen Impftermin über eine bundesweit einheitliche Hotline sowie ein Anmeldeportal im Internet vereinbaren. Hotline und Online-Anmelde-Portal werden vom Bund einheitlich für ganz Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Länder kümmern sich jeweils im Hintergrund der bundesweit einheitlichen Hotline und Anmeldemaske um die konkrete Terminvergabe.

Grafik: © HMdIS

Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung

A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 ImpfVO)
Personen ab dem 80. Lebensjahr
Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter und Bewohner)
Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste
Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 ImpfVO)
Personen ab dem 70. Lebensjahr
Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind

C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 ImpfVO)
Personen ab dem 60. Lebensjahr
Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,
Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
Personen, die im Einzelhandel tätig sind.

Weitere Infos findet Ihr unter: www.corona.hessen.de

 

 

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