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Kleinmarkthalle ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen

30.04.2020 | 14:25 Uhr | Lieblingsorte
Kleinmarkthalle ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen

Sie ist „Ein Stück Frankfurt mit Herz“, zieht jeden Tag viele Einheimische, aber auch Touristen an. Sie ist beliebter Treffpunkt und ein Ort zum Verweilen und Genießen. Doch die Corona-Krise hat auch die Standbetreiber in der Kleinmarkthalle mit voller Wucht getroffen. Zwar darf der Verkauf von Lebensmitteln weitergehen. Gastronomische und Imbiss-Angebote dagegen nicht, und davon gibt es hier auch eine ganze Menge. Zudem bleiben vielen Kunden aus Angst vor einer Ansteckung der Innenstadt – und damit auch der Kleinmarkthalle – fern. Und so kämpfen viele Betriebe ums Überleben, da ihnen ein Großteil ihrer Einnahmen weggebrochen ist. 

Die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt, als städtische Betreibergesellschaft der Kleinmarkthalle, informierte die Mieter zu Beginn der Krise, wie und wo Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes Hessen beantragt werden können, um die wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überbrücken. Ferner wurde auf ein durch den Deutschen Bundestag Ende März beschlossenes Gesetz hingewiesen, dass für einen gewissen Zeitraum vor Kündigungen wegen Zahlungsverzuges schützt. Danach können Mietzahlungen und weitere Zahlungsverpflichtungen aus Nutzungsüberlassung aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 bis zum 30. Juni 2022 gezahlt werden. Gemäß dieser Regelung ist es möglich, dass Verzugszinsen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben werden können. Eine Festlegung über die Höhe etwaiger Verzugszinsen für Mieter, die diese Möglichkeit zum Zahlungsaufschub in Anspruch nehmen müssen, wurde zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen. 

Die Zinsen könnten allerdings dazu führen, dass eine Pleite nur verschleppt wird, da es auch nach der Aufhebung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus noch lange Zeit dauern dürfte, bis gerade kleinere Betriebe wieder auf einen grünen Zweig kommen. Wenn dann auch noch hohe Zinsen gezahlt werden müssten, wird dieser ohnehin schon mühsame Weg noch zusätzlich erschwert oder ganz unmöglich gemacht. Deshalb wurde beschlossen, dass hier jeweils Prüfungen im Einzelfall vorzunehmen. Durch einen Magistratsbeschluss der Stadt Frankfurt am Main vom 3. April liegt nunmehr hierfür ein Orientierungsrahmen vor, der die HFM dazu ermächtigt, teilweise oder vollständig unter Würdigung des Einzelfalls und der Betroffenheit auf die Berechnung von Verzugszinsen bis Ende 2020 zu verzichten. Die vorübergehenden ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten, in der sich Betriebe befinden, sind von diesen glaubhaft geltend zu machen. Die HFM bereitet einen entsprechenden Aufsichtsratsbeschluss dazu vor.

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