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Parken an der Autobahn – Helene Fischer Fans müssen keine Konsequenzen fürchten

24.07.2018 | 15:40 Uhr | Stadtgeflüster
Parken an der Autobahn – Helene Fischer Fans müssen keine Konsequenzen fürchten

<link https: www.frankfurt-tipp.de ffm-aktuell s ugc helene-fischer-macht-die-commerzbank-arena-atemlos.html _blank>Am vergangenen Freitag lockte Helene Fischer tausende Fans in die Commerzbank Arena. Viele davon reisten mit dem Auto oder mit Reisebussen an, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen rund um das Stadion geführt hat. Besonders der Bereich der A3 sowie der B43 waren davon betroffen. Wie bei einer solchen Großveranstaltung üblich, hatte die Frankfurter Polizei unter anderem mit ihrem Kooperationspartner Hessen Mobil, ein Konzept, die Sicherheit und den Straßenverkehr betreffend, erstellt. Teil des Konzeptes, das sich bei ähnlichen Veranstaltungen in der Vergangenheit sehr gut bewährt hatte, ist es, durch speziell für die Veranstaltung geöffnete Behelfsausfahrten, den Verkehr vorzeitig auf die Besucherparkplätze umzuleiten und so Verkehrsbehinderungen zu verhindern.

Am Freitag waren die Behelfsausfahrten zunächst nicht aktiviert, was zu kilometerlangen Staus geführt hat. Als sich die Lage kurz vor Konzertbeginn noch nicht entspannt hatte, haben etwa 100 Personen ihr Fahrzeug ordnungswidrig auf einer Behelfsausfahrt im Bereich des Nordkreisels an der Anschlussstelle "Frankfurt Süd" geparkt. Dadurch haben sich die Autofahrer, ihre Begleiter und Dritte in Lebensgefahr gebracht. Die Fahrzeuge haben zwar keine Fahrbahn blockiert. Es kam jedoch zu zum Teil sehr gefährlichen Situationen auf der B43, da sich eine Vielzahl von Helene-Fans über die Bundesstraße auf den Weg zum Stadion gemacht haben.

Die Polizei musste daher verschiedene Maßnahmen ergreifen, so zum Beispiel das Absperren von Fahrspuren, damit die Sicherheit der auf der Fahrbahn laufenden Konzertbesucher gewährleistet werden konnte. Heute betonte die Frankfurter Polizei noch einmal in einer Presseerklärung ausdrücklich, dass das Parken auf den Behelfsausfahrten nicht gestattet ist und zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann. Auch Zeitnot rechtfertigt ein solches Verhalten nicht.

In dem vorliegenden Einzelfall wird das rechtswidrige Abstellen der Fahrzeuge für die Fahrer keine Konsequenzen haben, da die Polizei zu sehr in umfangreiche Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen eingebunden war, um die Sicherheit der Konzertbesucher und der Veranstaltung gewährleisten zu können. Das Ahnden von Ordnungswidrigkeiten war hier zunächst nachrangig und die Sicherheit der Konzertbesucher vorrangig einzustufen.

Die Frankfurter Polizei hat sofort zusammen mit ihren Kooperationspartnern Maßnahmen getroffen, um eine sichere und schnelle Rückreise zu gewährleisten. Dies gelang, indem die Behelfsausfahrten zeitnah besetzt und geöffnet werden konnten.

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