Ab Freitag, 4. März, erleichtern die Frankfurter Bäder wieder den Zugang: Ab diesem Tag gilt wieder die 3G-Regelung für die Frankfurter Hallen- und Erlebnisbäder sowie für deren Saunaanlagen und Fitness-Center. Das bedeutet, dass für den Einlass gilt. Geimpft, Genesen oder Getestet (mit tagesaktuellem Testnachweis). Der entsprechende Nachweis (Impfausweis, Schnelltest oder Genesenennachweis) muss zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis am Einlass vorgezeigt werden.
Für Schüler unter 18 Jahren gilt weiterhin das regelmäßig gepflegte Schultestheft als Nachweis. Kinder unter sechs Jahren und Sechsjährige, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Nachweis.
Weitere Informationen gibt es auf der Website der Bäderbetriebe unter www.frankfurter-baeder.de