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Silvester 2021 – Das gilt in Frankfurt

29.12.2021 | 13:15 Uhr | Stadtgeflüster
Silvester 2021 – Das gilt in Frankfurt

Auch 2021 gibt es wieder Einschränkungen zum Jahreswechsel. Große Feierlichkeiten, Partys und Feuerwerke sind an Silvester nicht möglich. Trotzdem wünschen wir uns natürlich alle einen friedlichen und sicheren Rutsch ins neue Jahr. Um das zu garantieren, sind wir alle gefordert, uns an die geltenden Regeln zu halten. Das bedeutet:

Seit dem 28. Dezember 2021 gilt auch für Geimpfte und Genesene für Zusammenkünfte im öffentlichen Raum eine maximale Anzahl von 10 Personen. Sobald bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person anwesend ist, gilt weiterhin die Regelung, dass sich lediglich der eigene Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Auch im Freien gilt grundsätzlich für alle eine Maskenpflicht, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

An publikumsträchtigen öffentlichen Orten in Frankfurt gilt ein Feuerwerksverbot. Die Stadt Frankfurt am Main hat per Allgemeinverfügung festgelegt, dass das Verbot in der Zeit

vom 31.12.2021, 18:00 Uhr, bis zum 01.01.2022, 03:00 Uhr,

an den nachstehenden Örtlichkeiten gilt.

Im Bereich

des äußeren Anlagenrings,

des nördlichen Mainufers zwischen der Friedensbrücke und der Honsellbrücke/der Osthafenbrücke (bestehend aus den südlichen Gehwegen der Verkehrsanlagen Mainkai und Untermainkai, sowie dem vorhandenen Tiefkai und den Grünanlagen) einschließlich Hafenpark und Skaterpark

des südlichen Mainufers zwischen der Friedensbrücke und der Flößerbrücke (bestehend aus dem nördlichen Gehweg der Verkehrsanlage Schaumainkai sowie dem vorhandenen Tiefkai und den Grünanlagen,

Alt-Sachenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen Rittergasse, Frankensteiner Straße, Paradiesgasse mit Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz, Elisabethenstraße, Deutschherrenufer zwischen Walter-Kolb-Straße bis einschließlich des Frankensteiner Platzes, der Dreieichstraße zwischen Deutschherrenufer und Willemerstraße und der Willemerstraße von der Dreieichstraße bis einschließlich des Affentorplatzes

Hauptbahnhof mit Bahnhofvorplatz und Bahnhofsviertel im Bereich von Hafenstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage/Gallusanlage/Untermainanlage und Mainufer/Forellenweg,

Südbahnhof mit Vorplatz und Diesterwegplatz im Bereich von Hedderichstraße, Diesterwegstraße, Stegstraße, Brückenstraße und Fortführung der Hedderichstraße,

Schweizer Platz im Bereich von Schneckenhofstraße, Schweizer Straße, Oppenheimer Landstraße, Gutzkowstraße, Diesterwegstraße, Fortführung der Schweizer Straße und      Fortführung der Oppenheimer Landstraße,

Carlo-Schmid-Platz und Bockenheimer Warte im Bereich von Gräfstraße, Gabriel-Riesser-Weg, Bockenheimer Landstraße und Fortführung der Gräfstraße,

Matthias-Beltz-Platz (im Bereich von Neuhofstraße/Egenolffstraße und Friedberger Landstraße), Friedberger Platz im Bereich von Rotlintstraße, Günthersburgallee, Bornheimer Landstraße und Friedberger Landstraße und Luisenplatz (im Bereich von Luisenstraße,     Heidestraße, Bornheimer Landstraße, Fortführung der Luisenstraße und Fortführung der Bornheimer Landstraße sowie der Friedberger Landstraße zwischen Matthias-Beltz-Platz und Friedberger Platz sowie Bornheimer Landstraße zwischen Friedberger Platz und Luisenplatz,

Höchst im Bereich zwischen Leunastraße, Bolongarostraße, Mainberg bis zu den Liegenschaften Kranengasse 7/Seilerbahn 2 und des Mainufers,

Berger Straße zwischen Friedberger Anlage und Gronauer Straße, Platensiedlung im Bereich von Stefan-Zweig-Straße/Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße, Sudermannstraße und der Franz-Werfel-Straße,

Karl-Kirchner-Siedlung im Bereich von Homburger Landstraße, Weilbrunnstraße, Kantapfelstraße und Obere Kreuzäckerstraße,

Günthersburgpark,

Grüneburgpark einschließlich Botanischer Garten

Ausgeweitetes Feuerwerksverbot

Darüber gilt das grundsätzliche Verbot des Abbrennens von Feuerwerk auch in anderen Teilen des Stadtgebiets wegen erhöhter Brandgefahr durch die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Dazu zählen Bereiche in unmittelbarer Nähe (mindestens 200 Meter) von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen. Selbiges gilt für besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen wie Fachwerkhäuser oder den Frankfurter Zoo sowie generell im Frankfurter Stadtwald. Die Stadtpolizei und die Frankfurter Polizei werden die geltenden Regeln verstärkt kontrollieren, deren Einhaltung gewährleisten und festgestellte Verstöße verhältnismäßig und konsequent ahnden.

Brückensperrung an Silvester

Von Hibbdebach nach Dribbdebach kommt Ihr an Silvester nur eingeschränkt. Denn während des Jahreswechsels werden in der Zeit vom

31.12.2021, 22:00 Uhr, bis 01.01.2022, 03:00 Uhr,

der Holbeinsteg und der Eiserne Steg einschließlich der beidseitigen Brückenköpfe komplett gesperrt und nicht für Personen zugänglich sein.

Anlassbezogen kann es in der Silvesternacht auch kurzfristig zu notwendigen Straßensperrungen und Verkehrshindernissen kommen. In Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben werden die Stadt Frankfurt am Main und die Frankfurter Polizei alles Mögliche tun, um die Mobilität der Menschen zu gewährleisten. Der Frankfurter Polizeivizepräsident Björn Gutzeit appelliert an die Bürgerinnen und Bürger:

"Auch in diesem Jahr stehen wir wieder alle gemeinsam vor der besonderen gesellschaftlichen Herausforderung, einen weiteren Jahreswechsel unter Pandemiebedingungen zu begehen. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass dabei auf die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger Verlass ist, die sich fast alle sehr besonnen an die geltenden Regeln gehalten haben. An dieses Verantwortungsbewusstsein, sich selbst und vor allem auch andere zu schützen sowie friedlich im kleinen Kreis zu feiern, appellieren wir in diesem Jahr erneut. In enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main werden wir für alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet präsent und ansprechbar sein, um einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel zu gewährleisten. Gegen Straftaten werden wir dabei konsequent und frühzeitig vorgehen und die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen sowie das Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten verstärkt kontrollieren. Wir verfolgen hierbei einen kommunikativen Ansatz, weisen frühzeitig auf die geltenden Regeln hin und ahnden festgestellte Verstöße verhältnismäßig, aber gleichwohl konsequent. Bürgerinnen und Bürger können sich, wie sonst auch, jederzeit vertrauensvoll an die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sowie auch an jede Polizeidienststelle und den Polizeinotruf wenden."

Wie schon in den vergangenen Jahren werden die Maßnahmen der Landespolizei im Innenstadtbereich durch die Stadtpolizei unterstützt. So werden die eingesetzten Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten die Einhaltung der erlassenen Allgemeinverfügung für Silvester mit sicherstellen, aber natürlich auch die sonstigen derzeit gültigen Verordnungen und Verfügungen überwachen. Dazu werden die zugeteilten Einsatzabschnitte permanent bestreift, um bei möglichen Gefahren sofort einschreiten zu können. Zusätzlich ist die Innenstadtwache in der Hauptwache Anlaufstation für Hilfesuchende.

Aktuelle Informationen findet Ihr in der Silvesternacht auch über den Twitter-Account der Frankfurter Polizei @Polizei_Ffm.

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