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VGF fährt auch im Lockdown nach dem regulären Fahrplan

17.12.2020 | 11:52 Uhr | Service
VGF fährt auch im Lockdown nach dem regulären Fahrplan

Seit Mittwoch läuft der harte Lockdown mit dem Ziel, dass möglichst viele Menschen zu Hause bleiben und viele Kontakte vermieden werden. Doch auch wenn jetzt insgesamt deutlich weniger Menschen unterwegs sind, plant die VGF nicht, ihr Angebot einzuschränken. Bedeutet: U-Bahnen und Busse werden auch weiterhin wie geplant und mit voller Kapazität fahren. Das soll dafür sorgen, den Fahrgästen in U- und Straßenbahnen weiterhin möglichst viel Platz anzubieten, da der 1,5 Meter-Abstand im öffentlichen Personen-Nahverkehr nicht garantiert werden kann. 

#GESUNDHEITHATVORFAHRT 

Ebenfalls nicht ändern wird sich das allgemeine Hygienekonzept der VGF. Dies beinhaltet die Desinfizierung neuralgischer Stellen in den Innenräumen der Bahnen. In den nächtlichen Betriebspausen werden Handgriffe, Türtaster und Handschlaufen sorgfältig desinfiziert, so dass die VGF garantieren kann, zum Betriebsbeginn eines jeden Tages „saubere“ U-Bahn- und Straßenbahn-Züge auf die Strecke bringen zu können. 

Als Teil der Aktion #GESUNDHEITHATVORFAHRT hat die VGF in eine Fahrtreppe in der Station „Leipziger Straße“ ein UV-Modul eingebaut, dessen UV-Licht Keime, Viren und Bakterien auf den Handläufen bekämpft. Der Test war so erfolgreich, daß die VGF alle neuen Fahrtreppen, die künftig eingebaut werden, mit einem solchen Modul ausstatten wird. Im Jahr 2021 stehen an den Stationen „Bockenheimer Warte“, „Zoo“, „Alte Oper“ und „Leipziger Straße“ insgesamt zwölf Anlagen zur Erneuerung an, alle erstmals mit UV-Modul. 

Im Rahmen von #GESUNDHEITHATVORFAHRT hat die VGF weitere Maßnahmen geprüft oder tut dies noch: Zurzeit getestet werden Desinfektionsspender, von denen die VGF 20 in den innerstädtischen Stationen Hauptwache, Konstablerwache, Südbahnhof, Willy-Brandt-Platz sowie Dom/Römer aufgestellt hat. Ein Versuch mit der Beschichtung häufig angefasster Stellen in Aufzügen – Handläufe, Griffe, Knöpfe – verlief unbefriedigend, die VGF wird dieses Vorgehen nicht weiter verfolgen. 

Beförderungsbedingungen und Benutzungsordnung 

Zum 1. Januar wird dann noch eine Neuerung umgesetzt: Der RMV hat die Tragepflicht von Mund- und Nasen-Bedeckungen in die auch in Frankfurter U- und Straßenbahnen gültigen Gemeinsamen Beförderungsbedingungen (GBB) aufgenommen. Das bedeutet, dass von Beginn des neues Jahres an die VGF bei Kontrollen die in den GBB vorgesehene Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro erheben kann. Bisher war ein solcher Verstoß eine durch die hessische Corona-Landesverordnung geregelte Ordnungswidrigkeit. Das hatte zur Folge, dass nur Polizei- und Ordnungsbehörden die Strafe aussprechen konnten. VGF und Polizei haben in den vergangenen Wochen in gemeinsamen Kontrollen in Bahnen und Stationen der Maskentragepflicht Nachdruck verliehen. Gemeinsame Maskenkontrollen soll es auch von 1. Januar an geben. 

Da sich die Beförderungsbedingungen nur auf die Fahrzeuge beziehen, hat die VGF zum 1. Januar auch ihre Benutzungsordnung in den unterirdischen Stationen angepasst. Auch hier wird die Maskentragepflicht aufgenommen, auch hier kann die VGF mit Jahresbeginn eine Vertragsstrafe wegen des Verstoßes in Höhe 50 Euro verhängen. 

Nach Beobachtungen der VGF wird die Maskenpflicht aber von einem großen Teil der Fahrgäste beachtet. Bei einer gemeinsamen Kontrolle mit der Stadtpolizei wurden am 15. Dezember über einen Zeitraum von drei Stunden (17 bis 20 Uhr) auf A- und C-Strecke lediglich zwei Ordnungswidrigkeiten geahndet.

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