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Ab Samstag 2G-Plus in Palmengarten, Zoo, Theater und Frankfurter Museen

07.01.2022 | 13:41 Uhr | Service
Ab Samstag 2G-Plus in Palmengarten, Zoo, Theater und Frankfurter Museen

Ab Samstag, 8. Januar, gilt vielerorts in Frankfurt die 2G-Plus-Regelung. So auch im Palmengarten. Davon betroffen sind auch die Winterlichter, die am Abend des 9. Januar enden und bereits ausverkauft sind. Am Einlass ist dann ein gültiger Impfnachweis oder ein Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion, der Personalausweis und zusätzlich ein tagesaktueller, negativer Schnelltest aus einem offiziellen Testzentrum vorzulegen.

Für dreifach geimpfte Personen entfällt der Testnachweis. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sowie Menschen, die sich nachweislich nicht impfen lassen können, sind hiervon ebenfalls ausgenommen. Für sie ist ein Schnelltest ausreichend und erforderlich.

Nach dem Ende der Winterlichter öffnet der Palmengarten wieder täglich von 9 bis 16 Uhr. Die 2G-Plus Regelung gilt nur für Innenbereich von Freizeiteinrichtungen. Da der Palmengarten sein Angebot zwar überwiegend im Außengelände vorhält, aber mit den Schauhäusern auch Innenräume genutzt werden können, kann die Kontrolle effektiv nur am Einlass umgesetzt werden.

Auch für den Frankfurter Zoo gilt ab Samstag 2G-Plus. Ausgenommen sind hier ebenfalls Personen mit einer Boosterimpfung. Die hessischen Testhefte von Schülerinnen und Schülern werden als Nachweis anerkannt. Das gleiche gilt für Nachweise über regelmäßige Testungen von Schulen anderer Bundesländer. Kinder unter sechs Jahren sind von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Ältere Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.

Jugendliche sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dafür ein ärztliches Attest vorweisen, müssen ein negatives Schnelltestzertifikat vorlegen. In allen Innenräumen des Zoos besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Die Anwendung der 2G-Plus-Regel für den Zoo ist nötig, da gerade in der Winterzeit die großen Tierhäuser attraktive Anziehungspunkte sind. Bei der Vielzahl der Häuser und Eingänge kann die Kontrolle der Nachweise allerdings nur zentral am Zooeingang vorgenommen werden.

Von der 2G-Plus Regelung betroffen sind auch alle Museen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Ebenso gilt die Regelung flächendeckend für alle Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Frankfurt. Dies betrifft etwa auch das Schauspiel Frankfurt, die Oper Frankfurt, die Alte Oper sowie allen weiteren Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater. Für Veranstaltungen im Freien gilt die 2G-Regelung.

Der Grund für die strengeren Regeln ist der seit Tagen steigende Inzidenzwert in Frankfurt am Main. Liegt er mehr als drei Tage in Folge über 350 je 100.000 Einwohner, gilt die Stadt als Hotspot. Damit greifen am Folgetag die in der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen festgelegten Verschärfungen.

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