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Es ist amtlich - Kinder bis 14 Jahre können ab sofort in Frankfurt kostenfrei ins Schwimmbad

05.02.2019 | 15:29 Uhr | Service
Es ist amtlich - Kinder bis 14 Jahre können ab sofort in Frankfurt kostenfrei ins Schwimmbad

Frankfurt ist deutschlandweit Vorreiter bei einer wirklich tollen Aktion: Ab sofort können Kinder in Frankfurt kostenfrei ins Schwimmbad. Das Angebot gilt für alle Jungen und Mädchen bis 14 Jahren. Bereits kurz vor Weihnachten wurde das vom Magistrat der Stadt Frankfurt beschlossen. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung dem Beschluss am 31. Januar zugestimmt hat, konnte umgehend mit der Umsetzung begonnen werden. Das Konzept der familienfreundlichen Schwimmbäder haben berbürgermeister Peter Feldmann und Sportdezernent Frank im Rebstockbad vorgestellt.

Der Oberbürgermeister zeigte sich erfreut darüber, dass nach dem kostenlosen Eintritt für Kinder in die städtischen Museen jetzt auch bei den Schwimmbädern gesellschaftliche Teilhabe geschaffen worden sei, wovon vor allem Familien profitieren würden: „Viele können sich einen Schwimmbadbesuch nicht ohne Weiteres leisten – das ändert sich nun. So kostet etwa der Besuch im Textorbad für einen Vater und seine zwei Kinder bis 14 Jahren künftig nicht mehr 13, sondern nur noch 5 Euro“, so Feldmann. Dies werde manchen Kindern sicher helfen, ihre Schwimmkompetenz zu verbessern und entlaste zugleich den Geldbeutel ihrer Eltern.

„Ob Seepferdchen oder Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Gold, Kinder bis 14 Jahren können jetzt ganz einfach schwimmen lernen und ihre Schwimmfähigkeit ausbauen. Mit dem freien Eintritt für Kinder bis 14 Jahre werden unsere Frankfurter Bäder attraktiver und familienfreundlicher und bieten unserem Nachwuchs eine gute Grundlage, um sportlichen Erfolg zu haben. Vielleicht gibt es schon bald eine neue Franziska van Almsick oder einen neuen Michael Groß aus Frankfurt“, hofft Sportdezernent Frank. „Wenn ich an die wachsende Zahlen von Kindern mit medizinisch festgestellten Bewegungsmangel bei Einschulungsuntersuchungen denke, aber auch im Hinblick auf die Zunahme von Handy-, PC- und Spielkonsolen-Gebrauch, sehe ich eine absolute Notwendigkeit, den Zugang von Kindern zu sportlichen Einrichtungen zu erleichtern“, betont der Sportdezernent.

„Wir sind mit dieser Entscheidung Vorreiter in ganz Deutschland. Solch ein Angebot gibt es sonst nirgendwo. Manche mögen sagen: Was ist dieser kostenlose Eintritt in Schwimmbäder für Kinder schon? Das verkennt, dass es in dieser Stadt viele Eltern gibt, bei denen das Geld nicht locker sitzt, die jeden Euro umdrehen müssen! Es verkennt, dass dieser Schritt nicht isoliert betrachtet werden darf. Der kostenlose Eintritt reiht sich ein in das Angebot kostenloser Kitas, kostenfreier Kultureinrichtungen und des Zoo“, erläutert der Oberbürgermeister.

Es sei gut und wichtig, dass das Angebot des Schulschwimmens existiere und in Frankfurt verpflichtend in der dritten Klasse angeboten werde. „Heute flankieren wir mit dieser Entscheidung den Sport in der Schule und sorgen dafür, dass Kinder neben der Schule nicht ihr Taschengeld zählen müssen, um nach einem Schwimmkurs weiterzumachen“, betonte Feldmann.

„Ich freue mich, dass wir das Angebot des freien Eintritts von Kindern bis 14 Jahren so schnell umsetzen konnten. Denn nur wenige Wochen nach dem Beschluss der Koalition, sind unsere Bäder schon seit dem 1. Februar auf die neue Situation eingestellt“, dankte Frank den an der Umsetzung beteiligten Akteuren und den Mitarbeitern der Bäder-Betriebe Frankfurt (BBF). Man darf gespannt sein, wie dieses tolle Angebot von den Familien angenommen wird. Ausgehend von dem guten Zuspruch bei den Museen dürfte sich das Konzept aber auch bei den Schwimmbädern schnell als großer Erfolg herausstellen.

Übrigens: Der freie Eintritt gilt für alle Kinder - also auch für solche, die nicht in Frankfurt wohnen.

Das Angebot gilt für alle städtischen Hallen- und Freibäder; in den Erlebnisbädern Rebstockbad, Titus Thermen und Panoramabad Bornheim sogar ohne Zeitbegrenzung.

Bis zum 15. Genurtstag können Kinder das Angebot in Anspruch nehmen. Ab der 5. Klasse müssen sie mit ihrem Schülerausweis ihr Alter nachweisen.

Familienkarten gibt es für Familien mit mindestens einem Kind ab 15 Jahren auch weiterhin.

 

 

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