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Hessen verschärft die Corona-Regeln - UPDATE

22.12.2021 | 14:58 Uhr | Service
Hessen verschärft die Corona-Regeln - UPDATE

Update vom 22.12.2021: Heute wurden die aktuellen Corona-Regelungen noch einmal verschärft. Trotz derzeit sinkender Infektionszahlen bleibe die Situation weiter ernst, so Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier. Mit Blick auf die Omikron-Variante spitze sie sich sogar wieder zu – und da muss mit verschärften Regeln entgegengesteuert werden. Bouffier erklärte, dass man auf weitere Daten zu Omikron angewiesen sei. Daher werden sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits am 7. Januar wieder über weitere Maßnahmen verständigen. Bis dahin werde der Expertenrat ein neues Gutachten vorgelegt haben.

Impfkampagne muss weiterlaufen

Das Impfen bzw. Boostern ist noch immer der wichtigste Baustein im Kampf gegen das Virus. Daher appellierten der Regierungschef und Sozialminister Kai Klose noch einmal eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen, sich impfen zu lassen und nannten es „richtig“, dass Bund und Länder sich auf eine „konsequente“ Fortsetzung der Impfkampagne verständigt haben.

Grundlegende Voraussetzung dafür, dass die Impfkampagne in Hessen weiter erfolgreich laufen kann, ist der vom Bund zu gewährleistende ausreichende Impfstoffzufluss. „Wir haben die Impfkapazitäten in den letzten Wochen in einer gewaltigen Kraftanstrengung der hessischen Impfallianz aus Ärzte- und Apothekerschaft sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst massiv ausgebaut und das selbstgesetzte Ziel von 400.000 Impfungen pro Woche in der vergangenen Woche mit über 550.000 Impfungen nochmals deutlich übertroffen“, so Gesundheitsminister Kai Klose. Zahlreiche Arztpraxen und Impfstellen des öffentlichen Gesundheitsdiensts würden auch über Weihnachten und Neujahr weiterimpfen.

Weiterhin riefen der Regierungschef und der Minister dazu auf, sich unabhängig vom Impfstatus bspw. vor persönlichen Treffen zusätzlich testen zu lassen, um „maximale Vorsicht“ walten zu lassen, das gelte „gerade an den Weihnachtstagen“ und besonders dann, wenn man mit vulnerablen Personen zusammenkomme. „Wenden Sie auch über die Feiertage die geltenden Regeln zu Abstand, Hygiene und Maske an“.

Bouffier betonte abschließend, dass in Hessen viele Punkte aus dem MPK-Beschluss schon umgesetzt seien. Bereits Mitte Dezember habe der Hessische Landtag einen Beschluss gefasst, um – wenn die pandemische Lage dies erfordere – weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Daher gibt es heute nur wenige Änderungen, die ab dem 28.12. greifen:

Was ist neu in Hessen?

(Auf Basis der Beschlüsse der MPK vom 21.12.21 und der Anpassung der Corona-Verordnung von Hessen vom 22.12.21)

    Kontaktbeschränkungen

    Weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf Gruppen von maximal 10 Personen.

Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei sind, bleibt es bei Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung auf die Beschränkung dieser Kontaktzahlen.

    Hessen empfiehlt Tests vor persönlichen Treffen.

    Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich.

    Die Obergrenze für alle Veranstaltungen liegt künftig bei 250 Teilnehmern. Diese Regelung gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.

Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 28. Dezember 2021 und laufen bis zum 13. Januar 2022.

Ursprüngliche News vom 15.12.2022: Die Weihnachtsfeiertage stehen vor der Tür, doch die derzeitige Infektionslage in Hessen verbreitet wahrlich keine Festtagsstimmung. Im Gegenteil: Um den hohen Infektionszahlen und der Belastung der Intensivstationen entgegenzuwirken, hat die Hessische Landesregierung die aktuelle Corona-Schutzverordnung am gestrigen Dienstag, 14. Dezember, erneut verschärft und weitere Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie beschlossen. „Die Lage bleibt leider weiterhin ernst und wir erhöhen das Schutzniveau. Die Infektionszahlen sind nach wie vor zu hoch, die Kliniken sind an den Grenzen ihrer Kapazitäten und die Omikron-Variante des Virus stellt uns alle vor weitere Herausforderungen. Aufgrund der hohen Auslastung der Intensivstationen wurden in Hessen bereits weitgehende Schutzmaßnahmen getroffen. Insbesondere haben wir in vielen Bereichen die 2G-Regel eingeführt, um das Risiko von Infektionen zu reduzieren und besonders vulnerable Gruppen vor schweren Erkrankungen zu schützen“, erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose.

Aktuelle Zahlen fordern weitere Schritte

„Die hohen Ansteckungszahlen und die zu erwartenden weiteren Fälle in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen machen jedoch weitere Schritte notwendig. Wenn wir nicht gegensteuern, droht weiterhin eine Überlastung des Gesundheitssystems. Deshalb hat der Hessische Landtag einen Beschluss gefasst, der es ermöglicht, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, soweit und solange die konkrete Gefahr der Ausbreitung von Covid-19 in Hessen besteht. Auf dieser Grundlage haben wir unsere aktuelle Verordnung angepasst, um für die kommenden Wochen gerüstet zu sein“, so der Regierungschef.

Der Hessische Landtag hatte – angesichts der hohen Infektionszahlen – in seiner Sitzung am 7. Dezember festgestellt, dass § 28a Abs. 1 bis 6 des Bundesinfektionsschutzgesetzes grundsätzlich anwendbar ist. Dadurch werden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie möglich.

Diese weiteren Regelungen der Corona-Schutzverordnung gelten ab Donnerstag, dem 16. Dezember 2021:

Testpflicht für Geboosterte fällt weg

Überall dort, wo nach der Coronavirus-Schutzverordnung die 2G Plus-Regel gilt, müssen auch Geimpfte und Genese einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Testvorgabe entfällt nun für Personen, die bereits eine (dritte) Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Kontaktbeschränkungen bei Treffen mit Ungeimpften

Bei Treffen in der Öffentlichkeit, an denen mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, gibt es zusätzliche Kontaktbeschränkungen: Zulässig ist dann nur der eigene Haushalt sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Die bisherigen Ausnahmen bspw. für Personen unter 18 Jahren bleiben bestehen.

Veranstaltungen:

Im Freien: Bei Großveranstaltungen mit mehr als 3.000 Teilnehmenden muss in Zukunft Maske getragen werden – auch wenn Abstände eingehalten werden können.

In Innenräumen: Bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen wird die Kapazität ab dem 251. Platz auf 25 Prozent begrenzt. Das heißt: Die ersten 250 Plätze können voll ausgenutzt werden. Bei allen weiteren Plätzen darf nur noch jeder vierte Platz belegt werden.

Ausweitung der 3G-Regel

Auch in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe gilt in Zukunft auch für die Besucher 3G. In der Kindertagespflege greift die 3G-Regel für das (selbständige) Personal.

Silvester: Böllerverbot auf belebten Plätzen

Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2) abgebrannt werden. Kleinstfeuerwerke wie bspw. Wunderkerzen oder Knallerbsen bleiben erlaubt. Die betroffenen Plätze werden von den Kommunen festgelegt. Der Bund hat zudem angekündigt, den Verkauf von (größeren) Feuerwerkskörpern bundesweit zu verbieten.

Hotspot-Regelung

Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.

    Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Diese werden von den Kommunen festgelegt.

    Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Die genaue Abgrenzung legen die Kommunen fest.

    Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.

    Weihnachtsmarkt: Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G). Die Kommunen können auch innerhalb des 2G-Bereichs ein Alkoholverbot erlassen.

    Ab 3.000 Teilnehmenden gilt auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-Plus-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

    Begrenzung der Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften auf 50 drinnen und 200 draußen.

    Schließung von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten.

Diese „Hotspot-Regelungen“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

Die Verordnung tritt am 16. Dezember in Kraft. Damit ist der erste Tag, an dem die neuen Hotspot-Regeln in einer Hotspot-Kommune greifen können, der 19. Dezember.

„Wir bitten Sie alle, sich über die Feiertage an die geltenden Regeln zu halten und Abstand, Hygiene und Maske anzuwenden. Bitte lassen Sie sich impfen – egal ob Erstimpfung oder Booster, jede Impfung hilft uns, die Pandemie hinter uns zu lassen!“, sagt Gesundheitsminister Kai Klose, der auf die zahlreichen Impfmöglichkeiten verweist, die in Hessen bestehen – und die auch rege genutzt werden: „Heute haben wir die zehnmillionste Impfung in Hessen seit Beginn der Impfkampagne verabreicht. Das ist eine beeindruckende Zahl. Ich danke allen Partnern der Impfallianz Hessen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Helferinnen und Helfern von Herzen für diese große Gemeinschaftsleistung“, so Minister Klose weiter.

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