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Hessisches Corona-Kabinett beschließt weitere vorsichtige Lockerungen

19.07.2021 | 16:51 Uhr | Service
Hessisches Corona-Kabinett beschließt weitere vorsichtige Lockerungen

Es sind Sommerferien! Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hofft, dass diese unbeschwert sein mögen, ruft aber die Bürgerinnen und Bürger weiterhin zur Vorsicht auf – denn die Pandemie ist noch nicht vorbei. Auch wenn die Infektionszahlen wieder steigen – stetig, aber zum Glück noch auf niedrigem Niveau – hat Bouffier heute gemeinsam mit Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir neue Erleichterungen verkündet, die das hessische Corona-Kabinett heute beschlossen hat. Diese seinen laut Bouffier vertretbar, da die Belastung der Kliniken trotz der seit einigen Wochen sich stetig weiter ausbreitenden Delta-Variante (bislang) gering geblieben ist. Trotzdem heißt es immer noch, weiter vorsichtig zu bleiben.

Die heute gefassten Beschlüsse gelten ab dem kommenden Donnerstag (22.07.) bis zunächst 19. August. Sie sehen folgendermaßen aus:

Veranstaltungen

Hier wurde die Zahl der möglichen Teilnehmer 

in Innenräumen auf bis zu 750 und

in Außenbereichen auf bis zu 1500 Personen hinaufgesetzt.

Alles was darüber hinaus geht, muss vorher genehmigt werden.

Bei Veranstaltungen von bis zu 100 Personen in Innenräumen entfällt die Testpflicht.

ABER: Bei Veranstaltungen über 100 Personen gilt dann die Testpflicht für alle – auch für Geimpfte und Genesene!

Bei Volksfesten ist eine Kontaktdatenerfassung nur in gastronomischen Bereichen nötig

Großveranstaltungen

Dies gilt besonders für Stadien. Ab einer Zuschauerzahl von 5.000 Personen ist eine Auslastung von 50% Stadien bis maximal 25.000 Menschen möglich. D

Hotels & Gastronomie

Bei der Innengastronomie entfällt die Testpflicht

Bei touristischen Übernachtungen muss nur noch einmal ein negativer Test (bzw ein Impf- oder Genesenen-Nachweis) vorgelegt werden.

Clubs & Diskotheken

Tanzveranstaltungen sind weiterhin nur in Außenbereichen erlaubt. Pro Person muss dafür nur noch 5qm eingeplant werden. In Innenbereichen dürfen Clubs und Diskotheken weiterhin nur als Bar/Gastronomie öffnen.

All diese Regeln gelten nur bis zu einer Inzidenz von 35. Liegt in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz darüber, gelten wieder die etwas eingeschränkteren Regeln. Ab 50 und darüber können weitere Einschränkungen eintreten. Ministerpräsident Bouffier macht das aber auch von der Entwicklung in den Krankenhäusern abhängig. Und Tarek Al-Wazir fügte hinzu, dass das weitere Vorgehen auch stark davon abhänge, wie viele Menschen sich impfen lassen. Im Zuge dessen machte er deutlich, dass es mittlerweile viele freie Impftermine gäbe, so dass alle Impfwilligen zeitnah geimpft werden könnten.

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