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Kommunalwahl 2021 – Das müsst Ihr wissen

20.02.2021 | 19:26 Uhr | Service
Kommunalwahl 2021 – Das müsst Ihr wissen

Wenn am 14. März 2021 in Hessen Kommunalwahl ist, dann wird dies natürlich auch mit entsprechenden Hygienekonzepten vonstattengehen. Denn die Menschen sollen sich sicher sein können, dass ihre Stimmabgabe ohne gesundheitliche Risiken ablaufen kann. „Es gibt keinen Grund, aus Angst vor einer Infektion auf die Ausübung des Wahlrechts zu verzichten“, bekräftigte der für Wahlen zuständige Stadtrat Jan Schneider während der Präsentation zur Plakatkampagne „Frankfurt wählt sicher“ (mehr dazu lest Ihr HIER). 

Das alles dafür getan wird, dass die Wahlen sicher abläuft, ist in dieser schwierigen Zeit klar. Aber wer oder was wird eigentlich gewählt? Und was war nochmal panaschieren und kumulieren? Bis wann kann ich eine Briefwahl beantragen? Und was muss ich zur Wahl im Wahllokal mitbringen? Hier ein paar wichtige Antworten im Überblick: 

Was/Wer wird gewählt? 

Es finden in Frankfurt am 14.03.2021 gleich drei Wahlen statt: Gewählt werden die Stadtverordnetenversammlung und die 16 Ortsbeiräte, sowie die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV). 

Für die Stadtverordnetenversammlung, das höchste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt, sind 93 Stadtverordnete zu wählen. 

Die Ortsbeiräte sind in 16 verschiedenen Bezirken der Stadt für die zu diesen Ortsbezirken zugehörigen Stadtteile zuständig. Wie viele Ortsbeiräte in den jeweiligen Bezirken vertreten sind, richtet sich jeweils nach der Zahl der dort lebenden Einwohnerinnen und Einwohner. Sie nehmen insofern eine wichtige Rolle ein, da sie direkte Mittler zu der Stadtverordnetensammlung sind. 

Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) kümmert sich um die  Belange der ausländischen Bevölkerung in der Gemeinde. In Frankfurt  beträgt die Zahl der Mitglieder 37. 

Wählen im Wahllokal 

Der Fokus liegt hier in diesem Jahr natürlich auf der konsequenten Umsetzung eines sicheren Hygienekonzepts. Es soll Bodenmarkierungen und Hygienespender geben. Zudem ist Abstand halten und das Tragen eines Mund-Nasenschutz natürlich ein Muss. Gewählt werden kann am Wahltag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. In welches Wahllokal Ihr gehen müsst, findet Ihr auf der Wahlbenachrichtigung, die Ihr auch mitbringen solltet. Auch Euren Personalausweis (oder Reisepass) solltet Ihr nicht vergessen. 

Was tun, wenn ich die Wahlbenachrichtigung verloren habe? Kein Problem: Solange Ihr im Wahlverzeichnis steht und Euren Ausweis dabei habt, ist die Wahl trotzdem möglich. 

Wählen per Briefwahl 

Es ist zu erwarten, dass viele Wählerinnen und Wähler in diesem Jahr Gebrauch von ihrem Recht auf Briefwahl machen. Dafür müssen ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies könnt Ihr machen, indem Ihr die Rückseite Eurer Wahlbenachrichtigung ausfüllt und diese dann per Post/Fax/E-Mail an das Wahlamt sendet, oder aber indem Ihr einen formlosen Antrag per Post/Fax/E-Mail mit der Angabe von Eurem Familiennamen, Vornamen, Eurer vollständigen Anschrift und Eurem Geburtsdatum an das Wahlamt schickt. Der Antrag auf Briefwahl sollte möglichst bis spätestens zum 10.03.2021 gestellt sein. 

Die Briefwahl könnt Ihr nicht nur zuhause durchführen, sondern auch noch im Briefwahllokal Innenstadt oder im Bürgeramt Höchst. Dafür müsst Ihr online oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Wichtig ist, dass Ihr einen Ausweis mitbringt und beim Betreten des Briefwahllokals eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung Tragt. Die Briefwahllokale sind bis zum 12.03.2021, 13 Uhr geöffnet. 

Was ist kumulieren und panaschieren? 

Ihr habt beim Ausfüllen die Wahl, ob Ihr Eure Stimmen einzeln oder gebündelt abgebt. Insgesamt habt Ihr 

bei der Stadtverordnetenversammlung: 93 Stimmen

bei den Ortsbeiräten: jeweils 19 bzw. 9 Stimmen

und bei der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV): 37 Stimmen 

Eure Stimmen könnt Ihr auf die Bewerber eines Wahlvorschlages oder unterschiedliche Wahlvorschläge verteilen. Das nennt man panaschieren. Dabei können je Bewerber*in jeweils bis zu drei Stimmen vergeben werden. Das bedeutet kumulieren. 

Es ist aber auch möglich, einen Wahlvorschlag nur in der Kopfleiste zu kennzeichnen, ohne die verfügbaren Stimmen an einzelne Personen zu vergeben. Daraus resultiert dann, dass jede Person in der Reihenfolge des Wahlvorschlags so lange jeweils eine Stimme erhält, bis alle Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind. Wenn Ihr aber möchtet, dass eine Person keine Eurer Stimmen erhält, können diese Personen auch in dem Wahlvorschlag gestrichen werden. 

Und schließlich könnt Ihr diese Möglichkeiten auch noch kombinieren. Das heißt, dass Ihr einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen und in diesem Wahlvorschlag Bewerberinnen und Bewerber streichen könnt und darüber hinaus an weitere Bewerber*innen, auch in anderen Wahlvorschlägen, bis zu drei Stimmen vergeben könnt. 

Wichtig ist, dass Ihr nicht mehr Kreuze macht, als Ihr Stimmen vergeben dürft und keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen gebt. Dann könnte ein Teil Eurer Stimmen verloren gehen oder Euer Wahlzettel insgesamt als ungültig gewertet werden. 

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung bekommen. Was tun? 

Bis 21. Februar 2021 werden alle Wahlberechtigten mittels Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert. Wenn Ihr bis dahin keine Benachrichtigung erhalten habt, kann vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 das Wählerverzeichnis in der Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen auf der Zeil eingesehen werden. Solltet Ihr wahlberechtigt sein, aber nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, habt Ihr dann noch die Möglichkeit, die Eintragung ergänzen zu lassen. 

Wir hoffen, dass wir Euch mit dieser Übersicht eine kleine Hilfestellung geben konnten. Wenn Ihr noch weitere Fragen zur Kommunalwahl habt, findet Ihr alle weiteren Infos auch unter: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/stadtpolitik/wahlen/kommunalwahlen-2021/allgemeine-informationen

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