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Stadt Frankfurt untersagt Silvesterfeuerwerk auf dem Eisernen Steg und der Zeil

13.12.2024 | 12:11 Uhr | Stadtgeflüster
Stadt Frankfurt untersagt Silvesterfeuerwerk auf dem Eisernen Steg und der Zeil

Die Stadt Frankfurt hat mit zwei Allgemeinverfügungen das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg, seinen Brückenköpfen sowie auf der Zeil, einschließlich Konstablerwache und Hauptwache, für die Silvesternacht untersagt. Ziel der Maßnahmen ist es, Menschenansammlungen vor Verletzungen zu schützen und einen geordneten Jahreswechsel zu gewährleisten.

Verbot auf dem Eisernen Steg

Auf dem Eisernen Steg gilt das Feuerwerksverbot am 31. Dezember ab 21 Uhr bis zum 1. Januar 2025 um 3 Uhr. In diesem Zeitraum ist es verboten, Feuerwerkskörper der Kategorien F2 und höher – darunter Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien – sowie pyrotechnische Gegenstände der Kategorien T1 und T2 wie bengalische Fackeln oder Feuerfontänen mitzuführen oder abzubrennen. Auch Taschen und Behältnisse mit mehr als drei Litern Fassungsvermögen dürfen in dieser Zeit nicht mitgenommen werden.

Die Brücke wird von der Polizei auf beiden Seiten kontrolliert. Bei Überlastung durch zu viele Menschen könnten kurzfristige Sperrungen notwendig werden.

Feuerwerksverbot auf der Zeil

Das Verbot auf der Zeil erstreckt sich über einen längeren Zeitraum, nämlich vom 21. Dezember, 20 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 6 Uhr. Auch hier ist die Verwendung und offene Bereithaltung von Feuerwerk der Kategorie F2 untersagt. Die Regelung betrifft ebenfalls die Bereiche Konstablerwache und Hauptwache.

Weitere Einschränkungen im Stadtgebiet

Neben den Maßnahmen auf dem Eisernen Steg und der Zeil gilt in Frankfurt ein generelles Feuerwerksverbot in Bereichen mit erhöhter Brandgefahr. Dazu zählen unter anderem Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie Fachwerkhäuser, der Frankfurter Zoo und der Stadtwald. Innerhalb eines 200-Meter-Radius um diese Objekte ist das Abbrennen von Feuerwerk strengstens untersagt. Grundlage hierfür ist die bundesweit geltende „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“.

Kontrollen und Verkehrseinschränkungen

Die Landes- und Stadtpolizei wird die Einhaltung der Verbote verstärkt überwachen. Verstöße werden konsequent geahndet. Zudem ist aufgrund von umfangreichen Verkehrssperrungen im Bereich nördlich und südlich des Mains mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Autofahrern wird empfohlen, diesen Bereich weiträumig zu umfahren.

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