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Harter Lockdown wird verlängert und verschärft

05.01.2021 | 19:59 Uhr | Service
Harter Lockdown wird verlängert und verschärft

Nun steht es also fest, was Viele längst schon befürchtet haben: der harte Lockdown wird verlängert – und das vorerst um drei Wochen. Auch in Frankfurt bleiben also weiterhin sämtliche Kultureinrichtungen und große Teile des Einzelhandels geschlossen. Damit nicht genug: Der Lockdown wird in einigen Punkten auch noch verschärft. So gilt etwa bei privaten Kontakten, dass diese nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstands oder einer weiteren Person erlaubt sind. Die Regelung, dass Treffen mit einem anderen Haushalt mit insgesamt fünf Menschen erlaubt sind, ist damit hinfällig. 

Ebenfalls verschärft werden die Ausgangssperren für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Hier gilt dann, dass Bürger*innen, die in einem solchen Hotspot leben, diesen in einen Radius von 15 Kilometern nur noch bei triftigem Grund verlassen dürfen. Während Arbeit oder ein Arztbesuch solch triftige Gründe sind, gelten Tagesausflüge oder Einkäufe nicht dazu. Die nächtlichen Ausgangssperren bleiben zudem gültig. 

Schulen und KITAS sollen bundesweit bis (vorerst) zum 31. Januar geschlossen bleiben.

UPDATE: Nach der heutigen Sitzung des hessischen Corona-Kabinetts stehen die genauen Regelungen für Hessen fest. Diese sehen wie folgt aus:

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen
Die Beschränkungen werden erweitert:

Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Neu ist auch, dass Kinder dabei ab sofort mitzählen. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.

Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.

Schulen und Kinderbetreuung

Hier bleibt es beim von Hessen eingeschlagenen Weg, die Maßnahmen werden verlängert: Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben.  Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.

Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen.

Alten- und Pflegeheime

In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten. Angehörige sollen nur nach Tests in die Einrichtungen dürfen. Bund und Länder wollen unterstützen, indem sie eine Initiative starten, um freiwillige Kräfte zur Unterstützung vor Ort zu rekrutieren.

Weitere Regelungen

Die Novemberhilfen sollen zügig bis zum 10. Januar erfolgen. Die Überbrückungshilfen des Bundes sollen im ersten Quartal fließen.

Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet wird um die Pflicht zu Tests erweitert. Bei Einreise gilt die Testpflicht binnen 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise.

 

 

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